Rund um die Anmeldung

Sie können Ihr Kind für die offene Ganztagsschule oder für die Randbetreuung (RaBe) anmelden.

 

Die OGS

- findet an Schultagen in der Zeit von 11.30 bis frühestens 15.00 Uhr oder längstens 16.00 Uhr statt;

Bitte beachten Sie: Ihr Kind kann nur auf Antrag (Tagesvollmacht/ Sondervollmacht) vor 15.00 Uhr abgeholt werden, da es sonst nicht an der Hausaufgabenzeit oder den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen kann.

- ist verbindlich für ein Jahr;

- unterliegt der Schulpflicht;

- bietet täglich ein warmes Mittagessen an;

- an Brückentagen finden OGS und RaBe nach Bedarfsabfrage statt;

- ermöglicht es Ihrem OGS-Kind an den kostenpflichtigen Ferienbetreuungen teilzunehmen.

 

RaBe

-findet an Schultagen von 8.00 bis 13.20 Uhr statt;

- die Teilnahme hängt vom Stundenplan ab;

- es wird kein Mittagessen angeboten;

- die Erledigung der Hausaufgaben ist nicht verbindlich; es erfolgt keine Kontrolle und keine Anleitung;

- keine Teilnahme an der OGS-Ferienbetreuunng;

- der Betreuungsbeitrag ist an den Träger zu zahlen.

Achtung: Im nächsten Schuljahr werden insgesamt nur 30 RaBe-Kinder aufgenommen.

 

 

Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule erfolgt ausschließlich über das Sekretariat unserer Schule. Hier erhalten Sie auch zu den bekannten Öffnungszeiten die entsprechenden Antragsformulare.

 

Die Anmeldung für die Rand-Betreuung geht direkt an den Träger.

 

die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern

                                                     Schuljahr 2022/23    Schuljahr 2023/24   2024/2025

bis 12.271 Euro                                 0 Euro                              0 Euro                 Erhöhung um 

bis 24.542 Euro                               32 Euro                            33 Euro                     je 3% etwa

bis 36.813 Euro                                48 Euro                            50 Euro

bis 49.084 Euro                                85 Euro                            88 Euro

bis 61.355 Euro                               138 Euro                          142 Euro

bis 73.000 Euro                               175 Euro                          180 Euro

über 73.000 Euro                            209 Euro                          215 Euro

Auch wenn Sie von den monatlichen Elternbeiträgen der Stadt befreit sind, müssen Sie monatlich das Essensgeld für Ihr Kind bezahlen.

Es beträgt 82,- Euro/ Monat für 12 Monate, also auch durchgängig während der Ferien. Ab dem Schuljahr 2024/25 erhöht sich der Betrag auf 85,- Euro/Monat.

 

Nicht frist gerechtes Zahlen der Essensgelder kann zum Ausschluss aus der OGS führen!

 

 

 

Benutzungs- und Entgeltsatzung

 

In seiner Sitzung vom 20.06.2006 hat der Rat der Stadt Kerpen die Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen beschlossen. Darin ist festgelegt (in Auszügen):

 

§ 1 (1): ... Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. Die Regelbetreuungszeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr.

§ 1 (2): Die Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich freiwillig.

§ 1 (3): Für die Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule erhebt die Stadt Kerpen ... einen sozial gestaffelten Elternbeitrag.

§ 1 (4): Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§ 2 (1): Die Anmeldung eines Kindes ... ist für die Dauer eines Schuljahres (01.08. - 31.07.) verbindlich. Sie verpflichtet zur Teilnahme an 5 Tagen pro Woche. ... Die Aufnahme der Schüler ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung ... .

§ 4 (6): Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage dieser Satzung. ...

§ 6: Diese Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.

Anlage zu § 4 Abs. 6

 

Bitte beachten Sie: 

 

Zur Kündigung der Verträge können führen:

 

 

- aktiver Widerspruch des Lastschrifteneinzuges

- falsche Angaben der Daten

- Verstoß gegen die Schulordnung.

- nicht fristgerechtes Zahlen der Essensbeiträge