In seiner Sitzung vom 20.06.2006 hat der Rat der Stadt Kerpen die Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen beschlossen. Darin ist festgelegt (in Auszügen):
§ 1 (1): ... Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. Die Regelbetreuungszeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr.
§ 1 (2): Die Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich freiwillig.
§ 1 (3): Für die Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule erhebt die Stadt Kerpen ... einen sozial gestaffelten Elternbeitrag.
§ 1 (4): Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
§ 2 (1): Die Anmeldung eines Kindes ... ist für die Dauer eines Schuljahres (01.08. - 31.07.) verbindlich. Sie verpflichtet zur Teilnahme an 5 Tagen pro Woche. ... Die Aufnahme der Schüler ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung ... .
§ 4 (6): Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage dieser Satzung. ...
§ 6: Diese Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.
Anlage zu § 4 Abs. 6
Jahreseinkommen Beiträge
bis 12.271 Euro 0 Euro
bis 24.542 Euro 31,00 Euro
bis 36.813 Euro 47,00 Euro
bis 49.084 Euro 83,00 Euro
bis 61.355 Euro 134,00 Euro
bis 73.000 Euro 170,00 Euro
über 73.000 Euro 203,00 Euro.
Das Essensgeld wird in 12 Beiträgen von je 70,- Euro bezahlt.
Nur so lässt sich die Qualität des Essens erhalten und sind die beiden Küchenkräfte, die ebenfalls vom Essensgeld zu bezahlen sind, auch weiterhin zu beschäftigen.
Zur Kündigung der Vereinbarungen führen können
- nicht fristgerechtes Zahlen der Essensbeiträge
- aktiver Widerspruch des Lastschrifteneinzuges
- falsche Angaben der Daten
- Verstoß gegen die Schulordnung.